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Urbane Gärten: nicht-kommerzielle Freiräume

 

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Der öffentliche Raum gehört uns allen. Genau das unterscheidet ihn nämlich von privatem Raum. Und niemand sollte das Recht haben, ihn ungefragt durch Werbebotschaften zu besetzen. Insbesondere dann nicht, wenn ein urbaner Gemeinschaftsgarten davon betroffen ist, der sich in besonderer Weise als Gemeingut und als Freiraum für alle versteht. Der aktuelle Fall des  Prinzessinnengartens – dort hat ein Hersteller für Lufterfrischer die Bekanntheit des Gartens nutzen wollen und die angrenzende Hauswand als Werbefläche gebucht – verweist nochmals auf die Bedeutung des  Urban Gardening Manifests.

Christa Müller, 18. Januar 2016